§ 65 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) sieht vor, dass die für die Vollziehung von Bestimmungen des AMD-G im Rahmen der Rechtsaufsicht erforderlichen Reichweiten (Marktanteile), Versorgungsgrade und Nutzer- und Zuschauerzahlen zu erheben sind.
Auf Basis dieser Bestimmung wurde – seit dem Kalenderjahr 2020 jährlich – auch 2025 eine diesbezügliche Markterhebung für das vorangegangene Kalenderjahr durchgeführt. Im Zuge der Erhebung wurden Reichweiten (Marktanteile), Versorgungsgrade sowie Nutzer- und Zuschauerzahlen unmittelbar bei sämtlichen Anbietern abgefragt.
Neben der Einzeldarstellung der Erhebungsergebnisse wurden die rückgemeldeten Daten in Balkendiagramme gegossen, welche die Erhebungsergebnisse in Bereichen darstellen und einen Überblick verschaffen sollen. Neben dem Bericht finden Sie im Bereich Downloads für die Bereiche Fernsehen und Abrufdienste eine gesamthafte Aufstellung der Erhebungsergebnisse im Excel-Format.